Bausparkassenbeiträge

Bausparkassenbeiträge
im Rahmen des  Bausparens an die  Bausparkasse geleistete Beiträge zur Erlangung eines Baudarlehens.
- Steuerrechtliche Behandlung: 1. B. vor Erlangung eines Baudarlehens (Zuteilung): Behandelt der Steuerpflichtige den Bausparvertrag als  gewillkürtes Betriebsvermögen oder soll mit seiner Hilfe ein Gebäude errichtet werden, das ausschließlich und unmittelbar eigenbetrieblichen Zwecken dienen soll, sind die B.  Betriebsausgaben, soll ein Mietshaus errichtet werden, liegen Werbungskosten vor. Im typischen Fall (Eigenheimfinanzierung) liegen jedoch steuerlich nicht absetzbare Lebensführungskosten vor; eine frühere Förderung durch den Abzug als Sonderausgaben ist Ende 1995 entfallen.
- 2. B. nach Erlangung eines Baudarlehens (Nachzuteilung): Hinsichtlich ihrer Abzugsfähigkeit aufzuteilen: Als  Werbungskosten oder  Betriebsausgaben sind nur die in B. enthaltenen Darlehenszinsen und Verwaltungskosten abzugsfähig, die Lebensversicherungsbeiträge gehören zu den Sonderausgaben. Nicht abzugsfähig sind die Tilgungsraten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Bausparen — 1. Wesen: Steuerbegünstigtes Kollektivsparen (⇡ Gemeinschaftssparen) bei einer ⇡ Bausparkasse mit anschließender Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens für Zwecke des Baus, Erwerbs oder der Renovierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen… …   Lexikon der Economics

  • Vorsorgeaufwendungen — 1. Begriff des Einkommensteuerrechts für diejenigen ⇡ Sonderausgaben, die sich als Versicherungsbeiträge oder Bausparbeiträge darstellen. 2. Zu den berücksichtigungsfähigen Versicherungsbeiträgen (§ 10 I 2 EStG) gehören: a) Beiträge zur Kranken …   Lexikon der Economics

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